Berichte in Consumer-Werkzeugen
Unter Zeitdruck landet ein Bericht mit Patientendaten in einem Chatbot, damit er lesbarer wird. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Protokollierung, ohne Wissen, wo die Daten bleiben.
Gesundheitswesen
Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte verbringen einen großen Teil ihrer Zeit mit Dokumentation. KI kann helfen, aber Patientendaten gehören nicht in ein Consumer-Werkzeug. werqly betreibt KI auf einem Node in Ihrem eigenen Serverraum, mit Rollen je Abteilung, Safeguards für Versicherten- und Patientennummern und einem Audit-Log, das festhält, wer wann welche Daten genutzt hat.
Läuft in Ihrem Serverraum
Rolle: Ärztlicher Dienst
Safeguards aktiv
Einblick: anonym (Standard)
werqly Node — dedizierter KI-Node, in Ihrem Serverraum oder in unseren europäischen Rechenzentren
Das Risiko
Unter Zeitdruck landet ein Bericht mit Patientendaten in einem Chatbot, damit er lesbarer wird. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Protokollierung, ohne Wissen, wo die Daten bleiben.
Ein KI-Verbot nimmt die Dokumentationslast nicht weg. Es macht die Nutzung nur für den Datenschutzbeauftragten unsichtbar.
Seit Juli 2024 dürfen Gesundheitsdaten nach § 393 SGB V nur mit Cloud-Diensten verarbeitet werden, die ein C5-Testat haben. Viele KI-Werkzeuge haben das nicht.
Anwendungen
Automatisierungen werden je Einrichtung gebaut, meist auf Basis des TIMA Scan. Immer unterstützend: Die Fachkraft prüft und entscheidet.
Eine erste Fassung eines Berichts, die die behandelnde Person prüft und ergänzt.
Die relevanten Informationen aus der Akte, zusammengestellt für Übergabe oder Überweisung.
Entwürfe von Briefen an Hausarzt oder Zuweiser, auf Basis des Berichts.
Leitlinien, Standards und Arbeitsanweisungen Ihrer Einrichtung durchsuchbar, mit Quellenangabe.
Wiederkehrende Themen in Beschwerden und CIRS-Meldungen für das Qualitätsmanagement sichtbar machen.
Dokumentations- und Abrechnungsarbeit vorbereiten, geprüft durch die Verwaltung.
Regulierung
werqly macht die Verarbeitung von Patientendaten nicht von selbst rechtmäßig. Es gibt Ihrer Einrichtung aber eine Umgebung, die sich in Ihre Informationssicherheit einfügt.
| Rahmen | Was er verlangt | Wie werqly passt |
|---|---|---|
| § 393 SGB V: Cloud im Gesundheitswesen | Wer Gesundheits- und Sozialdaten mit Cloud-Computing-Diensten verarbeitet, braucht einen Anbieter mit C5-Testat, seit dem 1. Juli 2025 vom Typ 2. | werqly Cloud hat kein C5-Testat. Für Gesundheitsdaten kommt deshalb nur der Node in Ihrem eigenen Serverraum infrage. |
| Ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) | Patientengeheimnisse nur für an der Behandlung Beteiligte. Mitwirkende Dienstleister müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. | Rollen je Abteilung und Funktion bestimmen, wer welche Quellen nutzt. Bei werqly Pro-Betrieb ist die Verschwiegenheitsverpflichtung Teil des Vertrags. |
| DSGVO: Gesundheitsdaten (Art. 9) und DSFA (Art. 35) | Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten. Bei umfangreicher Verarbeitung ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung in der Regel Pflicht. | Verarbeitung auf einem eigenen Node in Ihrem Serverraum, ohne Übermittlung an Dritte, macht die DSFA überschaubarer. |
| Medizinprodukteverordnung (EU 2017/745) | Software für Diagnose oder Therapie kann ein Medizinprodukt sein. | werqly ist kein Medizinprodukt. Nutzen Sie es für Dokumentation und Unterstützung, nicht für Diagnose- oder Therapieentscheidungen. |
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie den Einsatz von KI immer mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, Ihrer Compliance-Abteilung oder Ihrer Berufskammer.
Empfohlener Aufbau
Für Gesundheitsdaten kommt nur der eigene Serverraum infrage: Die Daten verlassen Ihre Einrichtung nicht, und § 393 SGB V greift nicht, weil kein Cloud-Dienst im Spiel ist. Mit werqly Pro-Betrieb betreibt werqly den Node aus der Ferne als Auftragsverarbeiter; im Eigenbetrieb übernimmt das Ihre IT.
Kostenrechner
Geben Sie Ihre geschäftliche E-Mail-Adresse ein. Unsere KI ermittelt die Größe Ihrer Organisation und rechnet vier Varianten für Sie durch: in der Cloud oder in Ihrem eigenen Serverraum, im Eigenbetrieb oder mit werqly Pro-Betrieb.
Wir ermitteln Ihre Organisation und rechnen die Vorschläge durch…
Für Gesundheitsdaten kommt nur der eigene Serverraum infrage: Cloud-Dienste brauchen dafür nach § 393 SGB V ein C5-Testat, das werqly Cloud nicht hat.
Dedizierter Node in unseren europäischen Rechenzentren
Ihr Node in Ihrem eigenen Serverraum oder Serverschrank
werqly Pro-Betrieb
Wir betreiben den Node und die Modelle
— pro Monat
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werqly Pro-Betrieb
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— pro Monat
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Eigenbetrieb
Ihre IT betreibt ihn, wir liefern Software und Updates
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Eigenbetrieb
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Unverbindliche Beträge, zzgl. MwSt. Maßgeschneiderte Automatisierungen werden separat angeboten. Verbindlich ist nur das Angebot.
FAQ
Das hängt von Ihrer eigenen Prüfung ab: Rechtsgrundlage, Datenschutz-Folgenabschätzung und Einbindung in Ihr Sicherheitskonzept. Der Aufbau im eigenen Serverraum, ohne Übermittlung an Dritte, ist dafür gebaut. Beziehen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten von Anfang an ein.
Nein. werqly unterstützt Verwaltung und Dokumentation. Die Fachkraft prüft die Ergebnisse und trifft die Entscheidungen. Für Anwendungen, die für Diagnose oder Therapie bestimmt sind, gilt die Medizinprodukteverordnung.
Weil § 393 SGB V für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten mit Cloud-Diensten ein C5-Testat verlangt und werqly Cloud keines hat. Für Arbeit ohne Gesundheitsdaten, etwa Verwaltung oder Qualitätsmanagement mit anonymisierten Daten, ist werqly Cloud möglich.
Prompts, Dokumente und Ergebnisse werden auf dem Node in Ihrem Serverraum verarbeitet. Über die Verwaltungsverbindung laufen Konfiguration, Updates und nur die Erkenntnisse, die Sie freigeben. Mit werqly Pro-Betrieb ist werqly Auftragsverarbeiter, und Wartung fällt unter den Auftragsverarbeitungsvertrag.