KI in Finanzunternehmen: DORA, Auslagerung und BaFin-Orientierungshilfe
Kurz gesagt
Nach DORA ist ein externer KI-Dienst ein IKT-Drittdienstleister: Er gehört in Ihr Informationsregister, der Vertrag muss die DORA-Anforderungen erfüllen und Sie brauchen eine Exit-Strategie. Die BaFin hat im Dezember 2025 klargestellt, dass KI-Systeme vollständig im DORA-Rahmen zu steuern sind. Läuft KI auf eigener Infrastruktur mit Open-Weight-Modellen, gibt es keinen Modellanbieter in der Kette, und ein Exit hängt nicht an einer Partei.
DORA in Kürze, für KI
Der Digital Operational Resilience Act (Verordnung (EU) 2022/2554) gilt seit dem 17. Januar 2025 für Banken, Versicherer, Wertpapierinstitute, Zahlungsinstitute und andere Finanzunternehmen. DORA regelt, wie sie IKT-Risiken steuern, auch wenn diese bei Dritten liegen.
Ein KI-Dienst ist IKT. Nutzt Ihr Unternehmen einen externen KI-Anbieter, gelten unter anderem:
- Das Informationsregister: alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern, einschließlich des KI-Anbieters und seiner wesentlichen Unterauftragnehmer.
- Vertragliche Anforderungen (Art. 30): unter anderem Ort der Datenverarbeitung, Zugangs-, Prüf- und Inspektionsrechte, Verfügbarkeit und Mitwirkung bei Beendigung.
- Eine Exit-Strategie (Art. 28): Sie müssen wechseln oder die Leistung zurückholen können, ohne Geschäftsbetrieb oder Kunden zu beeinträchtigen.
- Konzentrationsrisiko: Was, wenn ein Großteil Ihrer IKT bei denselben wenigen großen Anbietern liegt?
Unterstützt der KI-Dienst eine kritische oder wichtige Funktion, werden die Anforderungen strenger.
Die BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI
Am 18. Dezember 2025 hat die BaFin eine Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI-Systemen in Finanzunternehmen veröffentlicht. Sie schafft keine neuen Pflichten, macht aber deutlich, wie die Aufsicht KI sieht:
- KI-Systeme sind Netzwerk- und Informationssysteme im Sinne von DORA; die DORA-Pflichten gelten für sie vollständig.
- KI gehört über den ganzen Lebenszyklus in das IKT-Risikomanagement: Entwicklung, Test, Betrieb und Außerbetriebnahme.
- Auch das IKT-Drittparteienrisiko ist ausdrücklich Thema: Wer ein Modell eines externen Anbieters nutzt, muss diese Abhängigkeit steuern.
Das Exit-Problem geschlossener KI-Modelle
Bei einem geschlossenen KI-Modell eines großen Anbieters ist eine Exit-Strategie schwierig. Sie können das Modell nicht mitnehmen; es existiert nur beim Anbieter. Automatisierungen, Prompts und Arbeitsabläufe sind auf dieses Modell abgestimmt. Ändert der Anbieter Bedingungen, Preis oder das Modell selbst, haben Sie wenig Wahl.
Bei Open-Weight-Modellen ist das anders. Die Gewichte sind veröffentlicht; Sie können dasselbe Modell auf anderer Hardware oder bei einem anderen Anbieter betreiben. Ihre Automatisierungen funktionieren weiter. Das macht eine Exit-Strategie konkret statt theoretisch.
Die KI-Verordnung: Kreditwürdigkeit und Versicherungen sind Hochrisiko
Die KI-Verordnung nennt zwei Finanzanwendungen ausdrücklich Hochrisiko: KI zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder ihrer Bonität (mit Ausnahme der Betrugserkennung) und KI zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung. Nach dem Digital Omnibus gelten dafür ab dem 2. Dezember 2027 strenge Anforderungen an Dokumentation, Protokollierung, Datenqualität und menschliche Aufsicht. In Deutschland bleibt die BaFin für KI im Finanzsektor zuständig. Siehe KI-Verordnung 2026.
Für die meisten internen Anwendungen wie Zusammenfassen, Suchen in Richtlinien und Berichtsvorbereitung gelten diese Anforderungen nicht. Wohl aber DSGVO, Berufsgeheimnisse wie § 203 StGB für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, und DORA.
Eine IKT-Kette, die Sie erklären können
Die Aufsicht will wissen, wer an der Verarbeitung Ihrer Kundendaten beteiligt ist, wo, und was Sie tun, wenn diese Partei ausfällt. Je kürzer die Kette, desto einfacher die Antwort.
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Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Fällt ein KI-Dienst unter DORA?
Ja. Ein KI-Dienst ist ein IKT-Dienst; die BaFin hat im Dezember 2025 bestätigt, dass KI-Systeme vollständig unter DORA fallen. Nutzt ein Finanzunternehmen einen externen KI-Anbieter, gehört er ins Informationsregister, und der Vertrag muss die DORA-Anforderungen erfüllen.
Was verlangt DORA für eine Exit-Strategie?
DORA verlangt, dass Sie zu einem anderen Anbieter wechseln oder die Leistung zurückholen können, ohne Störung des Geschäftsbetriebs oder Schaden für Kunden. Bei geschlossenen KI-Modellen ist das schwierig; mit Open-Weight-Modellen können Sie dasselbe Modell anderswo betreiben.
Ist KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung verboten?
Nein, aber sie ist Hochrisiko-KI nach der KI-Verordnung. Ab dem 2. Dezember 2027 gelten strenge Anforderungen, unter anderem an Dokumentation, Protokollierung, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Die Betrugserkennung fällt nicht darunter.
Ist werqly ein IKT-Drittdienstleister nach DORA?
Das hängt von der Variante ab. Läuft werqly im eigenen Serverraum und betreibt Ihre IT-Abteilung es selbst, ist werqly vor allem Softwarelieferant. Bei werqly Cloud oder werqly Pro-Betrieb ist werqly ein IKT-Drittdienstleister und gehört in Ihr Informationsregister.
Quellen
- DORA — Verordnung (EU) 2022/2554
- BaFin — Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI (Dezember 2025)
- KI-Verordnung — Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang III
- Rödl & Partner — BaFin-Orientierungshilfe zu IKT-Risiken bei dem Einsatz von KI-Systemen
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