Algorithmenregister: was veröffentlicht eine Verwaltung, und wann?
Kurz gesagt
Ein öffentliches Algorithmenregister zeigt, welche wirkungsvollen Algorithmen eine Behörde einsetzt: was sie tun, wofür, mit welchen Daten und wer verantwortlich ist. Es steht neben zwei weiteren Listen: der EU-Datenbank, in der öffentliche Stellen ihre Hochrisiko-KI registrieren, und Ihrem internen KI-Register, das alles enthält, auch was nie veröffentlicht wird.
Drei Listen, drei Zwecke
| Liste | Was hineingehört | Für wen |
|---|---|---|
| Öffentliches Algorithmenregister | Wirkungsvolle Algorithmen, mit Zweck, Funktionsweise, Daten und Kontakt | Bürgerinnen und Bürger, Presse, Rat |
| EU-Datenbank (KI-Verordnung) | Hochrisiko-KI, die eine öffentliche Stelle einsetzt | Aufsicht und Öffentlichkeit |
| Eigenes KI-Register | Alles, was die Organisation nutzt, auch den Schreibassistenten | CISO, Datenschutzbeauftragte, Leitung |
Ohne die dritte Liste lassen sich die ersten beiden nicht füllen: Sie wissen dann schlicht nicht, was läuft. Siehe Ein KI-Register aufbauen.
Was gilt als wirkungsvoll?
Es gibt keinen Knopf, der die Antwort liefert. In der Praxis helfen vier Fragen:
- Betrifft es Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen? Ein Algorithmus, der über einen Antrag, eine Prüfung oder einen Beitrag mitentscheidet, wirkt unmittelbar.
- Ist er ausschlaggebend? Ein System, dessen Ergebnis fast immer übernommen wird, ist ausschlaggebend, auch wenn formal ein Mensch dazwischensteht.
- Geht es um Personen? Profilbildung, Sortierung oder Auswahl von Personen verlangt Offenheit.
- Würden Sie es öffentlich erklären wollen? Zögern Sie, gehört es vermutlich ins Register.
Ein interner Schreibassistent fällt meist nicht darunter. Ein Modell, das Meldungen priorisiert oder Anträge sortiert, schon.
Was steht in einem Eintrag?
- Zweck und erwartete Funktionsweise, in einfacher Sprache;
- welche Daten genutzt werden und woher sie stammen;
- wie die menschliche Aufsicht geregelt ist und wer eingreift;
- welche Abwägungen und Risiken erkannt und welche Maßnahmen getroffen wurden;
- wer verantwortlich ist und wohin man sich mit Fragen wenden kann.
Für Hochrisiko-KI kommen nach der KI-Verordnung eine Grundrechte-Folgenabschätzung und die Registrierung in der EU-Datenbank hinzu. Siehe Die KI-Verordnung 2026.
Die Pflege ist die eigentliche Arbeit
Ein Register veraltet, sobald ein Modell ersetzt, eine Quelle geändert oder eine Automatisierung erweitert wird. Verbinden Sie die Veröffentlichung deshalb mit dem Betrieb: Wer Modell oder Quelle ändert, aktualisiert auch den Eintrag.
Mit werqly kommen diese Angaben aus dem System selbst. In werqly AI Control ist je Rolle festgelegt, welche Modelle, Quellen und Automatisierungen freigegeben sind, und das Audit-Log zeigt, was tatsächlich genutzt wurde. Siehe KI für Kommunen und Verwaltung und Generative KI in Kommunen.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Gehört jede KI-Anwendung in ein Algorithmenregister?
Nein. Solche Register erfassen wirkungsvolle Algorithmen, also Anwendungen mit Folgen für Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen. Ein interner Schreibassistent gehört dort meist nicht hinein, wohl aber in Ihr eigenes KI-Register.
Worin unterscheidet es sich von der EU-Datenbank?
Ein nationales Algorithmenregister, wie das niederländische, ist eine Transparenzeinrichtung für wirkungsvolle Algorithmen. Die EU-Datenbank ist eine Pflicht aus der KI-Verordnung: Dort registrieren öffentliche Stellen ihren Einsatz von Hochrisiko-KI.
Wer füllt das Register in der Verwaltung?
Meist die für die Anwendung verantwortliche Stelle, unterstützt von CISO, Datenschutzbeauftragten und Informationsmanagement. Vereinbaren Sie, wer bei einer Änderung den Eintrag aktualisiert, sonst veraltet das Register unbemerkt.
Hilft eine eigene KI-Umgebung beim Register?
Ja, weil die Angaben aus dem System kommen: welches Modell, welche Quellen, welche Rollen und welche Nutzung. Das ist schneller und verlässlicher als Rückfragen in den Fachbereichen und bleibt bei Änderungen aktuell.
Quellen
- Algoritmeregister der niederländischen Regierung
- KI-Verordnung — Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 27 und 49
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Leitlinien ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die genannten Quellen oder fragen Sie Ihre Rechtsabteilung oder Ihren Datenschutzbeauftragten.