Auftragsverarbeitungsvertrag für KI-Dienste: was drinstehen muss, und was bei ChatGPT fehlt

Von · Aktualisiert · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Sobald ein KI-Dienst personenbezogene Daten für Sie verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter und Art. 28 DSGVO verlangt einen schriftlichen Vertrag. Der muss Gegenstand, Dauer, Datenarten, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Sicherheit, Unterauftragnehmer, Löschung und Prüfrechte regeln. Ein Privat- oder Plus-Konto bei ChatGPT hat keinen solchen Vertrag; Business, Enterprise und die API bieten ihn an. Entscheidend ist, was im Vertrag zu Training, Speicherort und Unterauftragnehmern steht.

Wann ein AVV Pflicht ist

Art. 28 DSGVO gilt, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Bei einem KI-Dienst ist das fast immer der Fall: Ein Mitarbeitender tippt einen Kundennamen in den Prompt, lädt eine E-Mail hoch oder lässt ein Protokoll zusammenfassen. Dann verarbeitet der Anbieter diese Daten auf seinen Servern, und ohne Vertrag fehlt die Rechtsgrundlage für die Weitergabe. Das ist keine Formalie: Die Weitergabe ohne AVV ist selbst ein Verstoß, unabhängig davon, ob etwas schiefgeht.

Die Ausnahme ist ein Dienst, der ausschließlich mit Daten ohne Personenbezug arbeitet. In der Praxis lässt sich das kaum garantieren. Siehe Ist ChatGPT DSGVO-konform? für den Unterschied zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.

Was Art. 28 Abs. 3 verlangt

PflichtinhaltWorauf Sie bei einem KI-Dienst achten
Gegenstand, Dauer, Art und ZweckSteht „Bereitstellung des Dienstes“ oder auch „Verbesserung der Modelle“? Letzteres ist Training mit Ihren Daten.
Datenarten und betroffene PersonenBei generativer KI offen formuliert; prüfen Sie, ob besondere Kategorien (Gesundheit, Beschäftigte) ausgeschlossen sind.
WeisungsbindungDer Anbieter verarbeitet nur auf Ihre dokumentierte Weisung. Ein Vorbehalt „zur Missbrauchserkennung lesen wir Inhalte mit“ ist eine eigene Verarbeitung.
VertraulichkeitWer beim Anbieter Prompts einsehen kann, und unter welcher Verpflichtung.
Sicherheit (Art. 32)Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Protokollierung. Zertifikate ersetzen keine Beschreibung der Maßnahmen.
UnterauftragnehmerEine Liste mit Namen und Standorten, plus Ihr Widerspruchsrecht bei Änderungen. Bei US-Anbietern steht hier oft die eigene Konzernmutter.
Unterstützung bei Betroffenenrechten und MeldepflichtenWie schnell meldet der Anbieter eine Datenpanne? „Unverzüglich“ ohne Frist ist zu wenig.
Löschung oder RückgabeWas passiert mit Prompts, Dateien und Konversationen nach Vertragsende, und nach wie vielen Tagen.
Nachweise und PrüfungenAuditrecht oder zumindest Berichte, die Sie Ihrer Aufsichtsbehörde vorlegen können.

Wie es bei ChatGPT, Copilot und Co. aussieht

  • ChatGPT Free und Plus sind Verbraucherprodukte. Es gibt keinen AVV, Eingaben können standardmäßig zum Training verwendet werden, und das Konto gehört der Person, nicht der Firma. Für Daten mit Personenbezug ungeeignet.
  • ChatGPT Business, Enterprise und die API: OpenAI bietet dafür ein Data Processing Addendum an, das auf Anfrage geschlossen wird und Training ausschließt. Prüfen Sie Speicherort, Aufbewahrungsfristen und die Unterauftragnehmerliste; Verarbeitung findet weiterhin bei einem US-Unternehmen statt.
  • Microsoft 365 Copilot fällt unter die bestehenden Microsoft-Produktbedingungen und den Datenschutznachtrag. Die Frage ist weniger, ob ein AVV existiert, als welche Daten Copilot im Tenant erreichen darf.
  • Kleinere SaaS-Tools mit „KI-Funktion“ reichen Ihre Daten oft an einen Modellanbieter weiter. Dann brauchen Sie die Unterauftragnehmerkette bis zum Modell.

Ein unterschriebener AVV macht einen Dienst nicht automatisch geeignet. Er ist die Voraussetzung dafür, überhaupt prüfen zu können. Für die Fragen an den Anbieter siehe KI-Anbieter bewerten; für den Standortaspekt CLOUD Act und europäische Daten.

Prüfliste in sechs Fragen

  1. Training ausgeschlossen? Ausdrücklich, für alle Produktvarianten, die Ihre Mitarbeitenden nutzen.
  2. Wo liegen die Daten? Speicherort und Verarbeitungsort, inklusive Support-Zugriffe aus Drittländern.
  3. Wer sind die Unterauftragnehmer? Namen, Standorte, Vorabinformation bei Änderungen.
  4. Wie lange bleibt ein Prompt gespeichert? Betriebsdaten, Protokolle und Missbrauchsprüfung getrennt betrachten.
  5. Welche Meldefrist bei Datenpannen? In Stunden, damit Sie Ihre 72 Stunden halten.
  6. Was passiert beim Ausstieg? Export, Löschbestätigung, Frist.

Halten Sie die Antworten im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und in der Datenschutz-Folgenabschätzung für generative KI fest. Das ist die Akte, die Ihre Aufsichtsbehörde sehen will.

Wenn kein AVV nötig ist

Ein AVV regelt die Weitergabe an einen Dritten. Läuft das Modell auf einem Node, der Ihrer Organisation gehört, gibt es keinen Dritten: Prompts, Dokumente und Antworten verlassen Ihr Haus nicht. Dann entfällt der Vertrag mit dem Modellanbieter, und mit ihm die Fragen nach Training, Speicherort und Unterauftragnehmern. Übernimmt ein Dienstleister den Betrieb des Nodes, brauchen Sie mit ihm einen AVV; der ist aber kurz, weil er Betrieb regelt und nicht Inhalte.

Wie werqly dazu passt

werqly läuft auf einem eigenen Node im Serverraum Ihrer Organisation oder als dedizierter Node in einem europäischen Rechenzentrum, mit Open-Weight-Modellen, die nichts an einen Modellanbieter senden. Betreiben Sie den Node selbst, ist kein AVV für die KI nötig. Betreibt werqly ihn, schließen Sie mit werqly einen AVV, der sich auf den Betrieb beschränkt. werqly AI Control protokolliert, wer was gefragt hat, als Nachweis für die Aufsicht.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Hat ChatGPT einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Für ChatGPT Business, Enterprise und die API bietet OpenAI ein Data Processing Addendum an, das Sie aktiv abschließen müssen. Für Free- und Plus-Konten gibt es keinen AVV; damit dürfen keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Reicht ein AVV, um einen KI-Dienst DSGVO-konform zu nutzen?

Nein. Der AVV ist die Voraussetzung. Zusätzlich brauchen Sie eine Rechtsgrundlage, eine Prüfung des Drittlandtransfers, meist eine Datenschutz-Folgenabschätzung und interne Regeln, welche Daten eingegeben werden dürfen.

Was ist das größte Risiko in KI-AVVs?

Formulierungen, die dem Anbieter eine eigene Nutzung der Daten erlauben: Modellverbesserung, Qualitätssicherung, Missbrauchserkennung durch Mitlesen. Dann ist der Anbieter für diesen Teil nicht mehr Auftragsverarbeiter, sondern Verantwortlicher, und Ihr Vertrag deckt das nicht.

Brauche ich einen AVV für eine KI im eigenen Serverraum?

Nicht für das Modell, denn es gibt keinen Dritten, der Daten erhält. Nur wenn ein Dienstleister den Server betreibt und dabei auf Daten zugreifen könnte, brauchen Sie mit ihm einen AVV für den Betrieb.

Quellen

  1. DSGVO, Art. 28 Auftragsverarbeiter (EUR-Lex)
  2. Europäische Kommission — Standardvertragsklauseln für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  3. OpenAI — Data Processing Addendum

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Leitlinien ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die genannten Quellen oder fragen Sie Ihre Rechtsabteilung oder Ihren Datenschutzbeauftragten.

Über den Autor

Tim Hoogstrate

Gründer von werqly

Tim Hoogstrate ist Softwareentwickler und Gründer von werqly. Er schreibt die Artikel im Wissensbereich: was DSGVO, KI-Verordnung und Branchenregeln verlangen, wenn Sie KI einsetzen, und wie Sie das in einer eigenen Umgebung regeln.

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