Eine Exitstrategie für KI: wie eine Kommune Anbieter oder Modell wechselt, ohne neu anzufangen
Kurz gesagt
Eine KI-Anwendung bindet eine Organisation an vier Punkten: Modell, Daten und Quellen, Prompts und Konfiguration, Protokolle. Wer das nicht vorab regelt, hängt nach drei Jahren an einem Anbieter, der Preis und Bedingungen bestimmt. Der Data Act verpflichtet Cloud-Dienste seit dem 12. September 2025, den Wechsel zu ermöglichen, und verbietet Wechselentgelte ab dem 12. Januar 2027. Open-Weight-Modelle und eine eigene Umgebung machen den Exit praktisch: Das Modell ist eine Datei, die Ihnen gehört.
Wo die Bindung sitzt
| Baustein | Die Bindung | Was Sie festlegen |
|---|---|---|
| Modell | Ein geschlossenes Modell existiert nur beim Anbieter; verschwindet es, ändert sich die Ausgabe | Open-Weight, oder mindestens ein Ersatzplan mit Testset |
| Daten und Quellen | Dokumente, Indizes und Anreicherungen im Eigenformat des Anbieters | Export in offenen Formaten, inklusive Metadaten, auf Anfrage und bei Vertragsende |
| Prompts und Konfiguration | Rollen, Anweisungen, Anbindungen und Vorlagen, die das Verhalten bestimmen | Eigentum der Kommune, als Text exportierbar |
| Protokolle | Das Audit-Log, das Sie für KI-Verordnung und Archivrecht brauchen | Export in lesbarem Format, Aufbewahrung unabhängig vom Vertrag |
| Anbindungen | Integrationen mit Fachverfahren und Bürosoftware | Offene Standards, dokumentierte Schnittstellen |
Was der Data Act regelt
Der europäische Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, darunter Cloud-Dienste, müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in die eigene Infrastruktur ermöglichen, mit Übergangsfrist und Exportpflicht. Wechselentgelte dürfen bis zum 12. Januar 2027 nur kostendeckend sein und sind danach verboten. Verträge müssen die Exitbedingungen ausdrücklich enthalten. Das hilft, regelt aber nicht das Modell selbst: Ein geschlossenes Modell nehmen Sie nicht mit. Die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie und Projekte wie openDesk setzen aus demselben Grund auf offene Standards.
Siehe KI als Kommune beschaffen für die Vergabe und Einen KI-Anbieter beurteilen für die Fragen an den Anbieter.
Der Exitplan in fünf Punkten
- Testset. Ein fester Satz von Fragen und Dokumenten mit freigegebenen Antworten, mit dem Sie jedes Ersatzmodell beurteilen können. Siehe Open-Weight-Modelle vergleichen.
- Jährliche Exportprobe. Den Export anfordern, anderswo laden und prüfen, ob alles da ist. Ein Exit, der nie geübt wurde, funktioniert nicht.
- Eigentum im Vertrag. Prompts, Konfiguration, Indizes und Protokolle gehören der Kommune, in offenen Formaten, kostenfrei bei Vertragsende.
- Übergangsfrist. Mindestens sechs Monate Weiterbetrieb nach Kündigung, mit Unterstützung bei der Migration.
- Keine stillen Änderungen. Modellwechsel und Änderungen der Bedingungen werden vorab gemeldet, mit dem Recht abzulehnen oder zu gehen.
Wie werqly dazu passt
werqly arbeitet mit Open-Weight-Modellen: Das Modell ist eine Datei auf dem Node der Kommune, die Sie mitnehmen. Quellen, Rollen, Prompts und Audit-Log sind in offenen Formaten exportierbar. Bei einem Node im eigenen Gebäude gehört die Hardware der Kommune; bei der werqly Cloud ist der Wechsel auf eigene Hardware eine Migration, kein Neubau. Siehe KI für Kommunen.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Was ändert der Data Act für KI-Verträge?
Seit dem 12. September 2025 müssen Cloud-Anbieter den Wechsel ermöglichen und Exitbedingungen in den Vertrag aufnehmen. Wechselentgelte sind ab dem 12. Januar 2027 verboten. Das Modell selbst fällt nicht darunter: Ein geschlossenes Modell bleibt beim Anbieter.
Warum erleichtern Open-Weight-Modelle den Exit?
Weil das Modell eine Datei ist, die Ihnen gehört und die Sie auf anderer Hardware oder bei einem anderen Dienstleister betreiben können. Ihre Prompts, Quellen und Ihr Testset funktionieren weiter; bei einem geschlossenen Modell fangen Sie neu an.
Was gehört mindestens in den Vertrag?
Eigentum an Prompts, Konfiguration, Indizes und Protokollen; Export in offenen Formaten ohne Kosten; eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten; Vorabmeldung von Modellwechseln und Änderungen der Bedingungen; und eine jährliche Exportprobe.
Wie prüfen Sie, ob der Exit funktioniert?
Jährlich den vollständigen Export anfordern, in einer Testumgebung laden und das Testset laufen lassen. Stimmen die Antworten überein und sind alle Protokolle und Quellen vorhanden, funktioniert der Exit. Sonst ist das der Moment, den Vertrag anzupassen.
Quellen
- Data Act — Verordnung (EU) 2023/2854
- openDesk — der souveräne Arbeitsplatz der öffentlichen Verwaltung
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Leitlinien ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die genannten Quellen oder fragen Sie Ihre Rechtsabteilung oder Ihren Datenschutzbeauftragten.