Eine KI-Umgebung gemeinsam nutzen: was zwischen Verwaltungen geht und was nicht
Kurz gesagt
Einen KI-Node mit anderen Verwaltungen zu teilen, funktioniert und ist für kleinere Organisationen oft der einzige Weg zu einer ernsthaften Umgebung. Voraussetzung ist, dass Daten je Teilnehmer getrennt bleiben, Rollen aus dem eigenen Identity Provider kommen und vorab festgelegt ist, wer Verantwortlicher ist, wer Auftragsverarbeiter und was beim Ausscheiden geschieht.
Warum Teilen reizvoll ist
Ein GPU-Server lässt sich nicht nach unten skalieren: Eine Verwaltung mit hundert Beschäftigten braucht nahezu dieselbe Grundinfrastruktur wie eine mit tausend. Teilen verteilt diese Kosten und den Betrieb gleich mit: ein Team, das Modelle pflegt, überwacht und Automatisierungen baut, statt fünf Teams, die dasselbe herausfinden.
Viele Verwaltungen kennen dieses Modell bereits von anderen Einrichtungen: ein Zweckverband, ein gemeinsames Rechenzentrum oder eine regionale Kooperation.
Was getrennt bleiben muss
| Bestandteil | Gemeinsam oder getrennt? |
|---|---|
| Hardware und Modelle | Gemeinsam; die Modelle sind für alle gleich |
| Quellen und Dokumente | Je Teilnehmer getrennt, ohne Ausnahme |
| Nutzer und Rollen | Aus dem Identity Provider jedes Teilnehmers |
| Gespräche und Ergebnisse | Getrennt, mit eigenen Aufbewahrungsfristen |
| Protokollierung | Je Teilnehmer einsehbar, plus Betriebsprotokolle für den Betreiber |
| Automatisierungen | Gemeinsam, wo die Regeln gleich sind, getrennt, wo sie abweichen |
Prüfen Sie diese Trennung aktiv, mit einem Konto des einen Teilnehmers, das nichts vom anderen sehen darf. Siehe Zugriffsverwaltung für KI.
Rollen und Vereinbarungen
- Verantwortlicher bleibt jede Verwaltung selbst, für ihre eigenen Daten und Zwecke.
- Die betreibende Stelle ist Auftragsverarbeiterin, mit einem Vertrag je Teilnehmer, oder es liegt gemeinsame Verantwortlichkeit vor, wenn Zwecke und Mittel gemeinsam festgelegt werden. Halten Sie die Wahl ausdrücklich fest.
- Eine DSFA mit Anlagen je Teilnehmer funktioniert besser als fünf getrennte Dokumente. Siehe DSFA für generative KI.
- Entscheidungswege. Wer bestimmt, welche Modelle laufen, wer gibt Updates frei, und wie wird bei Uneinigkeit entschieden?
- Beitritt und Austritt. Welche Frist, welche Kosten, und wie nimmt eine ausscheidende Stelle Daten, Indizes und Automatisierungen mit? Siehe KI beschaffen als Behörde.
Stolperfallen in der Kooperation
- Die Regeln sind nicht gleich. Eine Automatisierung, die an Richtlinien prüft, funktioniert nur bei gleichen Regeln; sonst wird sie je Teilnehmer konfiguriert.
- Die größte Stelle bestimmt alles. Regeln Sie Mitsprache nach Beitrag und nach Betroffenheit, nicht allein nach Einwohnerzahl.
- Die Rechenschaft bleibt individuell. Jede Verwaltung verantwortet ihre eigene Nutzung, auch bei gemeinsamer Technik.
- Kapazität. Planen Sie mit der Spitze aller Teilnehmer zusammen, nicht mit dem Durchschnitt.
werqly liefert je Node eine Umgebung, in der Quellen, Rollen und Protokollierung je Organisation getrennt sind, sodass Teilen möglich ist, ohne dass Daten durcheinanderlaufen. Siehe KI für Kommunen und Verwaltung.
Häufige Fragen
Fragen zu diesem Thema
Dürfen Verwaltungen einen KI-Node gemeinsam nutzen?
Ja, sofern Daten je Teilnehmer getrennt bleiben, Rollen aus dem eigenen Identity Provider kommen und vorab festgelegt ist, wer Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter ist. Jede Stelle bleibt für ihre eigene Nutzung verantwortlich.
Wer ist bei einer gemeinsamen Einrichtung Verantwortlicher?
In der Regel jede teilnehmende Stelle für ihre eigenen Daten, mit der betreibenden Stelle als Auftragsverarbeiterin. Werden Zwecke und Mittel gemeinsam festgelegt, kann gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegen; halten Sie die Wahl ausdrücklich fest.
Können wir Automatisierungen miteinander teilen?
Wo die Regeln gleich sind, ja: Eine Zusammenfassung oder Klassifizierung funktioniert überall gleich. Wo Richtlinien abweichen, konfigurieren Sie die Automatisierung je Teilnehmer, sonst gilt stillschweigend die Praxis der einen Stelle bei der anderen.
Was regeln wir für den Austritt?
Frist, Kosten und die Übergabe von Daten, Quellindizes und Automatisierungen in einem nutzbaren Format. Vereinbaren Sie auch, was mit gemeinsamen Automatisierungen geschieht, die die ausscheidende Stelle mitfinanziert hat.
Quellen
- DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679), Artikel 26 und 28
- Verwaltungsverfahrensgesetz, § 39 (Begründung des Verwaltungsaktes)
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Regeln und Leitlinien ändern sich; prüfen Sie im Zweifel die genannten Quellen oder fragen Sie Ihre Rechtsabteilung oder Ihren Datenschutzbeauftragten.